Studienfahrt der Abiturienten

Damit die Schülerinnen und Schüler den erlernten Stoff in praktischer Arbeit und Anschauung auch über den Unterricht in der Schule hinaus vertiefen können, führen Leistungskurse in der Jahrgangsstufe Q2 eine unterrichtsbezogene Studienfahrt durch. Die Schülerinnen und Schüler haben hierbei die Gelegenheit, wichtige Erfahrungen zu machen und vertiefende Erkenntnisse zu sammeln.

Da die Fahrt zum Unterrichtsprogramm der Oberstufe und zum Schulprogramm gehört, ist die Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend (§43 Schulgesetz). Diese Fahrt wird in den betreffenden Leistungskursen, d.h. den Leistungskursen der 1. Schiene, intensiv (Referate, Unterricht, u.ä.) vor- und nachbereitet. Ihre Unterrichtsergebnisse gehen in die Bewertung ein.

Eltern und Schüler der Jahrgangsstufe werden von den Kurslehrern im Laufe der nächsten 12 Monate über das Ziel, entstehende Kosten, genaue Termine und den Inhalt der Kursfahrt unterrichtet. Die Kosten für den Transfer, die Unterkunft mit Vollpension sowie einige Programmpunkte werden nach einem Schulkonferenzbeschluss den Rahmen von 500 Euro nicht überschreiten. Sollten Sie staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch die Kommune. Bei geringem Einkommen können Sie sich bezüglich eines Zuschusses über den Leistungskurslehrer vertraulich an den Förderverein wenden, falls die Fahrtkosten nicht vollständig aufgebracht werden können. Ein entsprechender Antrag ist im Sekretariat erhältlich.

Bitte wenden Sie sich bei tiefer gehenden Fragen an Ihren Leistungskurslehrer oder Ihren Jahrgangsstufenberater