Elternarbeit

Eltern sind als wichtige Stütze der Schule im heutigen Schulalltag nicht mehr wegzudenken. Das Schulgesetz fordert sie nicht nur zur Mitwirkung an der Schule auf, sondern räumt Eltern auf den verschiedenen Ebenen Mitspracherechte ein. Eine dieser Ebenen ist die Schulpflegschaft.

Aufgaben der Schulpflegschaft

 Die Schulpflegschaft bildet die höchste Stufe der Interessenvertretung der Elternschaft und der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Bei ihrer Mitwirkung im Schulalltag kann sich die Schulpflegschaft jederzeit auf ihr Recht berufen, angehört zu werden, Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, Beratungen innerhalb der Elternschaft oder mit der Lehrerschaft zu führen und Informationen einzufordern. Hierzu kann die/der Schulpflegschaftsvorsitzende oder die gewählten Vertreter jederzeit eine Elternversammlung (Schulpflegschaftssitzung) einberufen. Eine ordentliche Schulpflegschaftssitzung pro Schulhalbjahr kann durch weitere außerordentliche Schulpflegschaftssitzungen zu besonderen Anlässen ergänzt werden. Diese Rechte haben ihren Ursprung in der Verfassung des Landes NRW. Im Schulgesetz des Landes NRW sind sie näher spezifiziert.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern / Erziehungsberechtigten gegenüber den Lehrerinnen, Lehrern und der Schulleitung. Die Schulpflegschaft informiert die Schulleitung daher über alle wichtigen schulischen Fragen und Entwicklungen wie z.B. Lehrer -Einstellungen, -Pensionierungen, -Ausfall und besondere Vertretungssituationen, Details zur Unterrichtsversorgung, Änderungen der Schulorganisation z.B. wegen Veränderungen innerhalb der Schulgesetzgebung oder der eigenen Schulordnung, über Bau- und Umbaumaßnahmen, Profiländerungen, besondere geplante Veranstaltungen u.a. mit Mitwirkung der Elternschaft, Finanzpläne und vieles mehr. Durch das Gremium der Schulpflegschaft haben Eltern die Möglichkeit den Lebensraum Schule mitzugestalten und auf Unterrichtsinhalte Einfluss zu nehmen. Den innerhalb der Schulpflegschaft gewählten Vertretern für die Schulkonferenz, angeführt durch den Schulpflegschaftsvorsitzenden, obliegt es, diesem Mitgestaltungsanspruch durch Anträge an die Schulkonferenz Ausdruck zu verschaffen. Die Schulkonferenz wiederum ist das oberste Entscheidungs- und Mitwirkungsgremium an der Schule. Paritätisch bestehend aus Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern, stellt die Schulkonferenz das wesentliche Lenkungsorgan der Schule unter Mitwirkung der Eltern / Erziehungsberechtigten dar.

Bestellung der Schulpflegschaft

Die in den Klassen- und Jahrgangsstufen gewählten Klassen-/ Stufenpflegschaftsvorsitzende und deren Vertreter bilden die Schulpflegschaft. Aus dem Personenkreis der Schulpflegschaft wiederum werden die Mitglieder der Schulkonferenz und der / die Schulpflegschaftsvorsitzende und deren Vertreter gewählt. Der Schulpflegschaftsvorsitzende ist automatisch Mitglied in der Schulkonferenz. Die anderen 5 Elternvertreter (und deren Vertreter) für die Schulkonferenz müssen innerhalb der Schulpflegschaftssitzung gewählt werden. Bei der Schulkonferenz am GOETHE tagen dann jeweils 6 Schüler-, Lehrer- und Elternvertreter. Die Tragweite der Schulkonferenz geht bis hin zu dem im neuen Schulrecht verankerten Recht, die Schulleitung zu wählen.

Schulpflegschaftsvorsitz

Neben der Erfüllung der o.g. Aufgaben und Pflichten der Schulpflegschaft ist der/die Schulpflegschaftsvorsitzende u.a. verantwortlich für die Einladung und Leitung der Schulpflegschaftssitzungen, die Wahrnehmung seiner Pflichten außerhalb der Schule wie z.B. bei der Landeselternschaft. Der/die Schulpflegschaftsvorsitzende nimmt an Veranstaltungen der Landeselternschaft wie z.B. an Wahlen bezüglich der Elternvertreter innerhalb der Landeselternschaft oder an Tagungen der Landeselternschaft teil. Er sammelt das Schulgeld ein und leitet dieses weiter an die Landeselternschaft. Engagement zeigt der Schulpflegschaftsvorsitz desweiteren am Tag der offenen Tür, bei Abi-Feiern, bei Theatervorstellungen, Charity-Runs und anderen Schulveranstaltungen. Ferner ist der/die Schulpflegschaftsvorsitzende die vermittelnde und beratende Instanz zwischen Schüler, Schulleitung, Lehrerschaft, Förder- und Ehemaligenverein. Stets auf Harmonie bedacht, immer erreichbar, für Eilanträge und Notsituationen möglichst schulnah, ist der Schulpflegschaftsvorsitzende Ansprechpartner in allen Belangen und für alle Beteiligten am Schulalltag. Ein Mädchen für alle und alles, mit immer offenem Herz und Ohren. Die/der Schulpflegschaftsvorsitzende muss ihre/seine Schule lieben.

Schulpflegschaftsvorsitzende am Goethe-Gymnasium

Die Schulpflegschaftsvorsitzende ist Gudrun König-Sehr

Ihre Stellvertreterin ist Alexandra Heidrich.