Coronavirus

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Januar 2022


29. Oktober 2021, 18.15 Uhr

Sie haben es bestimmt bereits gehört…, ab Dienstag in der kommenden Woche wird auf die Maskenpflicht am festen Sitzplatz in NRW-Schulen verzichtet.

Im Detail ist ab dem 2.11.21 vorgesehen:

> SuS´: keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen. Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. Weiterhin besteht die Maskenpflicht, wenn der Platz verlassen oder aufgesucht wird. Die anderen bewährten schulischen Hygieneregeln (Abstand, Hände desinfizieren u. waschen, Lüften,…) bleiben erhalten.

> SuS´ ÜberMittagBetreuung, BFA: Maskenpflicht entfällt auch bei Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, z.B. bei Einzelaktivitäten. Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. Weiterhin besteht die Maskenpflicht, wenn der Platz verlassen oder aufgesucht wird. Die anderen bewährten schulischen Hygieneregeln (Abstand, Hände desinfizieren u. waschen, Lüften,…) bleiben erhalten.

> LuL´ und schulisches Personal: Die Maskenpflicht im Unterrichtsraum entfällt, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. Diese Regelung gilt auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.

> Weiteres:

Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen fort (CORSchVO). Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Infektionsfall: Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern wird weiterhin nur vom Gesundheitsamt verordnet und in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar beschränkt. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen.

Die vollständige SchulMail finden Sie hier.


08. Januar, 19.00 Uhr

3. ELTERNBRIEF

Liebe Eltern
Regelungen für den Zeitraum vom 11. bis 31. Januar 2021
Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit SchulMail vom 07.01.2021 die Regelungen für den Schulunterricht in dem Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 bekanntgegeben. Im Folgenden lesen Sie, wie die nachstehenden Vorgaben am Goethe-
Gymnasium Anwendung finden:

Distanzunterricht
Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt; der Unterricht nach den Weihnachtsferien für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für die Abschlussjahrgänge. Da für die Umstellung auf Distanzunterricht Vorbereitungszeit erforderlich ist, finden am Montag und Dienstag, 11. und am 12. Januar 2021, für das Lehrerkollegium zwei Vorbereitungs- und Organisationstage statt, so dass der Distanzunterricht für alle ab Mittwoch, dem 13. Januar 2021, angeboten werden kann. In Ausnahmefällen erteilen Lehrerinnen und Lehrer bereits ab Montag Distanzunterricht, z.B. zur besseren Notenfindung; die betroffenen Lerngruppen werden von ihren Lehrern informiert. Grundlage für den Distanzunterricht an unserer Schule ist das schulische Konzept zum Distanzlernen. Die Klassenleitungen informieren Sie über die Vorgehensweise. Teil unseres
Konzepts ist, dass die Schülerinnen und Schüler über den Entfall von Unterricht einer Fachlehrerin bzw. eines Fachlehrers durch die Lehrerin / den Lehrer informiert werden. Sollte Ihr Kind kein digitales Endgerät für den Distanzunterricht verfügbar haben, wenden
Sie sich bitte zur Ausleihe eines schuleigenen Geräts mit „Miet-Vertrag“ an das Sekretariat.

Rechtliche Vorgaben: z.B. §2 „Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie die Unterrichtsverpflichtung gleichwertig“, oder „§6 Die S`uS erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsensunterricht“…Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden i.d.R. in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen“, u.v.m. vgl. hier: VO Distanzlernen.

Für Klassenarbeiten und Klausuren gilt: grundsätzlich werden bis zum 31.01.21 keine schriftlichen Lernerfolgsüberprüfungen geschrieben. Ausnahmen betreffen die Q1 und Q2 (Informationen erteilt Herr Johnson).

Notbetreuung
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Für Ausnahmen bietet die Schule die Notbetreuung an. Lehrerinnen oder Lehrer und unsere Schulsozialarbeiterin Ines
Steggewentze stehen dafür zur Verfügung und werden eingesetzt. Das Betreuungsangebot dient dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung Ihrer Kinder für die Notbetreuung.

Bitte schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Mail an sekretariat@goethe-gym.de.

Die Notbetreuung findet von 8-13.20 Uhr in Raum S-0.03 statt. Kinder, die auch in der Nachmittagsbetreuung der BFA angemeldet sind, werden auch weiterhin am Nachmittag von der BFA betreut. Neuanmeldungen zur Nachmittagsbetreuung sind im Moment leider nicht möglich.

Liebe Eltern, wir wissen, dass die uns bevorstehende Zeit mit Distanzunterricht, Ihnen viel Ich bin überzeugt, dass wir am Goethe-Gymnasium sehr gut für den Distanzunterricht vorbereitet sind. Und mit Ihren sachdienlichen Rückmeldungen noch besser werden
können. Haben Sie Vertrauen, wir werden Ihre Kinder durch diese besondere Zeit hindurch führen, und wir werden die gewünschten Ziele erreichen. Ich danke Ihnen für sehr viele wertschätzende und anerkennende Worte zur Weihnachtszeit über die Arbeit des Kollegiums. Ich danke Ihnen auch für Ihre sachliche Kritik. Auch in dieser Phase sind Ihre Fragen und sachliche Kritik gewünscht; denn sie räumen auf mit Missverständnissen. Sprechen Sie Ihre Fachlehrerin / Ihren Fachlehrer an, wenn Sie Informationen wünschen, Fragen stellen möchten oder eine Beschwerde vortragen. Ich bin sicher, sie können helfen. Wenn nicht, wenden Sie sich an die
Klassenleitung. Kann Ihnen keiner helfen, stehen die Koordinatorin und die Koordinatoren der Erprobungsstufe, der Mittelstufe, der Oberstufe, und am Ende auch die Schulleitung für Beratung und Begleitung zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen trotz allem gute Laune und viel Gesundheit.
Lieben Gruß
Ihr Schulleiter
Ralf Schreiber


13. Dezember, 18.27 Uhr

2. ELTERNBRIEF
Liebe Eltern,

Sie haben sicherlich das bundeseinheitlich einheitliche Ergebnis der Arbeitssitzung unserer Kanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bereits zur Kenntnis genommen.

Darin ist vorgesehen, dass ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, unser Land in einen „harten Lockdown“ versetzt wird.
Was bedeutet das für unsere Schule:

Die Informationen aus dem 1. Elternbrief vom Freitag haben grundsätzlich Bestand, werden aber verschärft:
Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen 8 bis 12. Befreiung vom Präsenzunterricht in den Jahrgangsstufen 5 bis 7. Vor dem Hintergrund des gewünschten „harten Lockdowns“ mit dem Ziel des Anhaltens der Dynamik der Covid-19 Pandemie und eines exponentiellen Wachstums von Infektionen bedeutet das, dass wir alle versuchen müssen, den Kontakt zum nächsten Mitschüler bzw. zur nächsten Mitschülerin sowie zu den Lehrerinnen und Lehrern zu vermeiden. Deshalb bitten wir die Eltern, Ihre Kinder zu Hause zu lassen (Not-Präsenzunterricht wird angeboten). Dies geschieht zum Schutze aller und insbesondere der sogenannten vulnerablen Gruppen in unserer Gesellschaft, wie unsere geliebten Omas und Opas.

Einrichtung der Notbetreuung für die Tage 21. und 22.12.2020 sowie 07. und 08.01.2021, die bis Mittwoch, den 16.12.2020 bei der Schule angemeldet wird mit dem Formular .

Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen werden nur in Ausnahmefällen angesetzt, zum Beispiel, für die Oberstufe bzw. die Abschlussklasse 9. Die Lerngruppen werden ab 16 Schülerinnen und Schüler aus Gründen des Infektionsschutzes geteilt.

> Die Bewertungen der Schülerinnen und Schüler von Lerngruppen, die ihre letzte Klassenarbeit nicht mehr geschrieben haben werden, basiert auf den bisherigen schritflichen und mündlichen Leistungen bzw. Leistungsüberprüfungen.

Liebe Eltern
Wir befinden uns damit zum zweiten Mal nach März/April in einer außerordentlichen Krisensituation, die unsere ganze Kraft einfordert. Dieses Mal jedoch, haben wir die Aussicht auf ein Ende der Pandemie, wenn jede und jeder, der dazu bereit ist, eine Impfung erhalten kann. Bis dahin bitte ich Sie alle, den eingeschlagenen Weg an unserer Schule mitzutragen. Wir können mit Überzeugung feststellen, dass wir digital gut vorbereitet sind, um den Unterricht in Distanz fortzusetzen.
Dennoch wird nicht alles nach Plan verlaufen. Finden Sie die richtige Ansprache und teilen den Lehrerinnen und Lehrer mit, wenn etwas nicht gut läuft. Unser engagiertes Kollegium wird eine gute Antwort für Sie finden. Ich danke Ihnen an dieser Stelle schon einmal für Ihr Verständnis und Ihre bisherige sehr gute Zusammenarbeit mit uns.

Bis zu den Weihnachtsgrüßen verbleibe ich,
Ihr Schulleiter
Ralf Schreiber


11. Dezember, 22.22 Uhr

ELTERNBRIEF
Liebe Eltern

Sicherlich haben Sie bereits in den Nachrichten der Medien gehört oder gesehen, dass unter den gegebenen Bedingungen des Infektionsgeschehens die Schulen in NRW ab Montag auf einen angepassten bzw. veränderten Schulbetrieb umschalten werden. Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule (per Email an die Klassenleitung!) gegenüber schriftlich formlos bis Sonntag 12.00 Uhr (um der Schule die Unterrichtsorganisation ab Montag zu ermöglichen) an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Distanzunterricht ist dann verpflichtend. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien, 7. und 8. Januar 2021, findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Das bedeutet, Sie haben die Möglichkeit, eine Notbetreuung für Ihr Kind bei der Schule mit dem Formular  zu beantragen.

Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt werden, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer informieren Ihre Kinder über Zeit und Raum der Klassenarbeit oder Klausur (nachzulesen auch im Vertretungsplan). Die schriftlichen Arbeiten werden unter besonderen Infektionsschutz-Bedingungen geschrieben (z.B. max. 16 Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe).

Liebe Eltern,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer mit zwei Unterrichtsformaten annähernd doppelte Arbeit haben. Das ist nicht leistbar. Folglich, werden sie immer einen Kompromiss finden müssen.
Ein Beispiel ist, dass es keine Verpflichtung geben kann, den von einigen so sehr gewünschten digitalen Unterricht per Videokonferenz durchzuführen. Es gibt für das hybride Unterrichten Absprachen und Konzepte (die die Schule entwickelt und Ihnen bekannt gegeben hat, in denen auch Videokonferenzen vorkommen), an die wir uns so gut wie möglich halten, aber es gibt auch die Belastungsgrenze der Lehrerin und des Lehrers.
Manche von Ihnen fragen sich, dafür haben wir doch die Schule mit IServ unterstützt. Ja, das haben Sie, und das hilft uns allen in dieser Ausnahmesituation einer langen Pandemie sehr.
Das Ziel von IServ ist aber nicht annähernd doppelte Arbeit zu leisten, sondern einen modernen, flexiblen und mit zwei Unterrichtsformaten gemischten Unterricht anzubieten, sicher zu kommunizieren, einfach und schnell zu verwalten. Blended Learning (die gemischte Unterrichtsform) wird vermutlich die Zukunft des Schulunterrichts werden. Wir sind jetzt schon dran, dank IServ und dank Ihrer Unterstützung, und nach der Pandemie sind wir bestens vorbereitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Lieben Gruß
Ralf Schreiber


30. November, 16.10 Uhr

Die freien Tage am 21. und 22. Dezember sind für die Schulen in NRW unterrichtsfreie Tage, aber keine dienstfreien Tage. Somit finden Nachschreibeklausuren in der Oberstufe statt, und es wird eine Notbetreuung angeboten.

An die Eltern der Klassen 5 und 6:
Für die Notbetreuung sind das folgende Verfahren und die bekannten Regelungen vorgesehen. Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.
Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt. Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.

Für die Anmeldung zur Notbetreuung benutzen Sie bitte das Formular

Ich wünsche Ihnen eine schöne Vor-Weihnachtszeit in diesem so anderen Schuljahr 2020 und melde mich wieder, wenn das Land NRW die neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet hat.
Ihr Schulleiter Ralf Schreiber


2. November, 21.20 Uhr

Die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts hat für uns im Moment für uns alle allerhöchste Priorität. Damit das möglichst lange so bleiben kann, müssen wir alle zusammenhalten und uns alle an Regeln halten. Diese finden Sie kurz zusammengefasst links auf dem Bild (Klick zum Vergrößern).

Wenn wir von einer Infektion erfahren, richten wir uns natürlich nach den Anweisungen des Gesundheitsamts. Da dieses aber zeitweise überlastet ist, schicken wir nach eigenem Ermessen Schülergruppen in freiwillige häusliche Quarantäne, bis es offizielle Anweisungen gibt. Damit haben wir bisher gute Erfahrungen gemacht. Unsere Lernplattform IServ macht es allen Beteiligten leicht möglich, innerhalb kürzester Zeit auf Distanzlernen umzusteigen.

Bitte teilen Sie schnellstmöglich der Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung ein mögliches positives Testergebnis per Mail mit. Die ganze Schule ist hierbei auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir sind sehr dankbar, dass diese bisher reibungslos ablief.  

Die am häufigsten gestellte Frage ist: „Ich hatte Kontakt zu einer Kontaktperson eines Falls. Muss ich mich jetzt testen lassen? Nein. Solange die Kontaktperson nicht symptomatisch war, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Selbst wenn der Fall Symptome aufweist, ist frühestens 2 Tage nach dem Kontakt von einer Infektiosität auszugehen.“ (Gesundheitsamt). Was tun, wenn jemand aus der Schulgemeinschaft positiv getestet ist? Hier finden Sie alle Handlungshinweise der Stadt  Düsseldorf.

Mein Kind hat Husten, Schnupfen, Fieber! Was tun?
Das Schulministerium NRW hat auf seiner Homepage ein Schaubild veröffentlicht, das im Fall möglicher Covid-19-Symptome eine Entscheidungshilfe bietet. Sie finden das Schaubild unter dem folgenden Link

Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten:

Auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW finden Sie laufend aktuelle Informationen und Links zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Und hier ein paar Eindrücke:


 

21. September, 17.30 Uhr

Nach Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht am festen Sitzplatz wünscht sich die Schulgemeinde  mehrheitlich, dass die Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht am festen Sitzplatz weiterhin getragen wird. Die Schulkonferenz empfiehlt der Schule, sich diesem Wunsch anzuschließen, um sich selbst und die anderen zu schützen.


07. August, 17.30 Uhr

Liebe Eltern, Ich wünsche mir, dass Sie sich in den Sommerferien von anstrengenden Corona-Zeiten erholen konnten und gesund und motiviert in das neue Schuljahr mit uns starten werden.

Zurzeit bereiten wir das neue Schuljahr vor. Das Ziel dabei ist, die neue Situation des Regelbetriebs zu erfassen und mit Achtsamkeit und Sorgfalt vorzubereiten. Die Sicherstellung der Gesundheit von Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer ist das höchste Ziel. Dabei benötigen wir Ihre Hilfe für die Umsetzung im Schulalltag:

  • ORGANISATORISCHES: der Unterricht im Goethe-Gymnasium findet in möglichst festen Klassen, festen Kursen und in festen Lerngruppen statt ; dabei besteht ohne Ausnahme Maskenpflicht, – im Gebäude, im Unterricht und auf den Höfen. Geben Sie Ihrem Kind ggf. eine Maske zum Wechseln mit. Im Notfall erhält man eine Ersatzmaske im Sekretariat. Im Klassenraum (das Lehrerraumprinzip wird für die Corona-Zeit ausgesetzt) und im Schulgebäude wird auf die Corona-Regeln auf Plakaten hingewiesen. In allen Klassenräumen gilt stets eine feste und verbindliche Sitzordnung, Sitznachbarn bleiben auch bei Raumwechsel bestehen. Bei steigenden Temperaturen wird die Temperatur im Klassenraum gemessen. Bei mindestens 28° C über die Dauer von 10 Minuten wird in einen kühleren Raum gewechselt. Falls kein Raum zur Verfügung steht, werden die Kinder ab Klasse 7 nach Telefonat mit den Eltern nach Hause entlassen. Bei Bedarf findet die Betreuung in der Schule statt. Oberstufenschüler werden mit EVA-Aufgaben nur aus dem gegebenen Kurs entlassen, müssen im nächstfolgenden Unterricht aber wieder anwesend sein. Missachtung der Corona-Regeln führt zu erzieherischen Einwirkungen bzw. Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz § 53. Im Schulgebäude werden Markierungen in den Gängen und Treppenhäusern den Rechtsverkehr vorgeben. Der Abstand von mindestens 1,5m soll eingehalten werden, auch bei Toilettennutzung. 
  • HYGIENE-Maßnahmen und Verhalten bei KRANKHEITSANZEICHEN: bei Betreten der Schule desinfiziert jede Schülerin und jeder Schüler (auch jeder andere) die Hände. Trotz vorhandener Desinfektionsspender an allen Eingängen bringt jeder Schüler eigenes Desinfektionsmittel mit.  Bei Krankheitsanzeichen jeglicher Form, auch wenn es nur Schnupfen ist, geht das Kind nicht in die Schule. Die Eltern beobachten 24 Stunden, ob es weitere Symptome gibt. Wenn nein, geht das Kind wieder in die Schule, wenn ja, veranlassen die Eltern die diagnostische Abklärung beim Arzt. Krankheitsanzeichen jeglicher Form in der Schule werden dem Sekretariat gemeldet und die Schulleitung entscheidet über weitere Schritte.
  • UNTERRICHT und PAUSEN: Zur Vermeidung von größeren Gruppenbildungen (über die feste Lerngruppe hinaus) beginnt der Unterricht gestaffelt. Die Klassen 5 und 6 sowie 7 bis 9 versammeln sich in einem markierten Bereich auf dem Schulhof Lindemannstraße und werden von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer dort abgeholt. Stufe 6: 07.50 Uhr / Stufen 5+8: 08.00 Uhr / Stufen 7+9: 08.10 Uhr. Es ist wichtig, dass die Kinder pünktlich ankommen. Die Oberstufe wird auf dem Schulhof Schumannstraße durch die Fachlehrkraft abgeholt. Stufe Q2: 07.50 Uhr / Q1: 08.00 Uhr / EF 08.10 Uhr.
  • ERSTE SCHULTAGE: unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutz-Regeln werden zu Schuljahresbeginn in verschiedenen Formaten alle Feiern (Einschulung) oder Gremien-Sitzungen (Pflegschaften, Schulkonferenz) durchgeführt. 
  • DIGITALE KOMMUNIKATION : Regeln für digitale Kommunikation: Mit IServ haben wir mit Ihrer Unterstützung eine sichere und DSGVO-konforme Kommunikations-, Organisations, Verwaltungs- und Lernplattform erhalten. Deshalb gilt mit Beginn des Schuljahres 2020/21 grundsätzlich, dass keine anderen Plattformen genutzt (Ausnahmen werden nach Prüfung bzw. MSB-Empfehlung – wie padlet.com – benannt) und keine sozialen Medien – wie WhatsApp – integriert werden. In Kürze wird auf der Grundlage der Workshop-Ergebnisse eine Handreichung zur „Schulischen Online-Kommunikation“ herausgegeben, erstellt von Michael Tech. Zur Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer haben wir festgelegt, dass ihre Erreichbarkeit auf die Kernzeiten werktags 08.00 bis 18.00 Uhr eingeschränkt wird. Die Kenntnisnahme und eine Antwort kann außerhalb der Kernzeit nicht erwartet werden.
  • DISTANZLERNEN : Das Ziel ist auch in diesem Bereich, einheitliche und verbindliche Rahmenbedingungen sowie klare, übersichtliche Strukturen zu schaffen. Im Falle des erneuten ausschließlichen Lernen auf Distanz wird die Häufigkeit von Videokonferenzen begrenzt und strukturiert. Für die Stufen 5 bis 9(/10 G9) finden Videokonferenzen der Hauptfächer max. 1x pro Woche in der vorgegebenen Stundenplan-Zeit statt. Auch andere Fächer bieten Videokonferenzen an, nach einem Wochenplan, sodass die Klassenleitungen die Übersicht über Anzahl von Konferenzen haben und ggf. einwirken können um zu hohe Belastungen für Schüler zu vermeiden. Die Wochenübersicht ist verbindlich und wird Schülern und Eltern am Anfang der Woche (Mo) vorgelegt. Hinsichtlich der Rückmeldungen von Lehrern im Falle des Distanzunterrichts ist es mir ein Anliegen deutlich zu machen, dass damit im Vergleich zum herkömmlichen Unterricht ein wesentlich höherer Arbeitsaufwand erforderlich ist. Haben Sie deshalb Verständnis, wenn nicht alles und direkt beantwortet wird. Besondere Maßnahmen für Schüler der Risikogruppe im Falle einer erneuten (teilweisen) Schulschließung sind geplant.

Dieser schulische Betrieb im Schuljahr 2020/21 wird eine große Belastung für alle, Schüler, Lehrer und Eltern darstellen; deshalb wird es auch vereinzelt flexible und kreative Antworten auf herausfordernde Situationen geben. Wir werden sie im Sinne des Ziels, eine gute gesunde Schule für alle am Schulleben Beteiligten zu sein, versuchen gemeinsam zu meistern. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.

Lieben Gruß
Ralf Schreiber


09. Mai, 17.16 Uhr

Ergänzung zu: „Regelung Maskenpflicht während Klausuren und Klassenarbeiten“ 

Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

In unserer Schule gilt grundsätzlich Mund-Nasen-Bedeckungspflicht (MNB), dabei dürfen FFP2/KN95-Masken oder die Alltagsmasken den Schutz darstellen. Ausgangspunkt für diese Entscheidung war die Tatsache, dass der vorgeschriebene Abstand von 1,5m nicht überall und in jeder Situation in unserer Schule gewährleistet werden kann. Weiterhin liegt uns die Sorge von am Schulleben Beteiligten am Herzen, die sagen, dass sie sich trotz eigenem Schutz und Fernbleiben vom eigenen Arbeitsplatz bei Vorerkrankungen und großem eigenen Gesundheitsrisiko, nicht mehr ausreichend schützen können, wenn die Schule wieder öffnet. Betroffene haben schlichtweg Angst, dass ihre Kinder oder sie selbst das Virus aus der Schule mit nach Hause bringen. Und zu Hause sind schwer vorerkrankte Familienmitglieder.

Wir, die Mitglieder der erweiterten Schulleitung, sehen in Abwägung aller Faktoren die Sicherheit für die Schwächsten im System eher gewahrt, wenn wir die Pflicht zum Tragen aussprechen und in nachfolgender Ausnahme das Abnehmen erlauben. Am Platz während der stillen Arbeit oder der schriftlichen Prüfung darf die Maske temporär abgenommen werden. Ohne Maske sollte nicht gesprochen und nicht der Platz verlassen werden. Darüber hinaus sollte man ins Freie gehen, um die Maske abzunehmen. 

Wir haben sogenannte OP-Masken und Masken mit FFP2/KN95 Qualität, insbesondere für die Abiturprüfungen, mit Unterstützung des Ehemaligenvereins und des Fördervereins beschaffen können, um diese Sicherheit herzustellen.

Das MSB weist dazu in der letzten SchulMail folgendes aus:

„Die wirksamsten aller Schutzvorkehrungen sind die Einhaltung des empfohlenen Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 Metern und die Beachtung der Empfehlungen zur Hygiene:
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss, wo immer möglich, eingehalten werden –nicht nur in den Unterrichtsräumen, sondern auch beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes, innerhalb des Gebäudes, in Fluren oder auf dem Pausenhof etc.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)in Schulen ist -bei Einhaltung der Mindestabstände -nach derzeitiger Rechtslage nicht verpflichtend. Es sollte jedoch grundsätzlich auch bei Einhaltung der Mindestabstände jeder Person in der Schule gestattet sein, eine MNB zu tragen, wenn dies gewünscht wird.

Lässt sich in bestimmten Situationen der Mindestabstand nicht sicher einhalten, so sind MNB zu tragen. Zu diesem Zweck haben alle Personen ihre persönliche MNB an der Schule mit sich zu führen, wie dies auch seitdem 27.4.2020 in Geschäften bzw. im ÖPNV erforderlich ist. Geeignet sind hierfür die üblichen MNB.

Beim Tragen von MNB ist die Möglichkeit einzuräumen, diese auch zeitweise abnehmen zu können. Dafür ist ggfls. ein größerer Aufenthaltsraum oder – besser noch – der Schulhof aufzusuchen.

Beim Anlegen der MNB ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die MNB müssen korrekt über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
Die Außenseiten einer gebrauchten MNB sind potenziell erregerhaltig. Daher sind diese möglichst nicht zu berühren, um eine Kontamination der Hände zu verhindern“

Wir sind überzeugt, dass wir die Vorgaben des MSB fürsorglich interpretiert haben. Ich wünsche mir, dass Sie diese Überlegungen teilen können und der Maskenpflicht angemessen Rechnung tragen.

Es mag noch einige Wochen oder Monate in dieser Form weitergehen, aber ich bin sicher, wir werden wieder zusammen im Lehr- und Lernraum sitzen, ohne Masken, und mit gewünschter Nähe zum Nächsten.

Lieben Gruß
Ihr / Euer Schulleiter


22. April, 16.07 Uhr

 
Liebe Eltern
 
Die Schule ist weiterhin geschlossen, für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis Q1!
 
Als vom Ministerium benannte Ausnahme dürfen die Abiturientinnen und Abiturienten freiwillig ab morgen die Schule betreten. Dies geschieht unter strenger Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie einer Alltags-Maskenpflicht.
 
Diese Regelung endet am 3. Mai 2020. Informationen für die Zeit danach folgen.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie dennoch erwartungsvoll und ausgeglichen.
Mit besten Grüßen
Ihr Schulleiter
 

17. April, 11.27 Uhr

ELTERNBRIEF

Liebe Lehrerinnen und Lehrer
Liebe Schülerinnen und Schüler
Liebe Eltern,

Sie haben vermutlich mit großem Interesse die Nachrichten der letzten beiden Tage in den Medien verfolgt.
Bisher steht fest, dass an den Gymnasien in NRW

  • die Abiturientinnen und die Abiturienten ab Donnerstag, den 23.04.20, zurück in die Schule kehren, und wir
  • prüfungsvorbereitende Maßnahmen durchführen;
  • vor der Teilöffnung der Schule notwendige organisatorische Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden;
  • die bisherige Notbetreuung fortgesetzt und auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet wird.

„Selbstverständlich haben diese und weitere Schritte zum Schutze der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler
und aller in Schule Beschäftigten unter Einhaltung klarer Hygienevorgaben und unter Sicherstellung des notwendigen
Infektionsschutzes zu erfolgen“, so der Staatssekretär M. Richter weiter.

Er kündigt an, dass „weitere Erläuterungen zu den oben aufgeführten Punkten sowie weitere Informationen… am morgigen
Donnerstag“ übersendet werden.Mit diesen weiteren Informationen, die die obigen Grundentscheidungen präzisieren werden, wende ich mich morgen wieder an Sie und Euch. Bis dahin arbeiten wir an den Vorbereitungen; Absprachen mit dem Schulträger und Erfüllung der Vorschriften nach dem Hygieneplan, Planung der prüfungsvorbereitenden Maßnahmen für die Abschluss-Stufe, Organisation und Weiterentwicklung des Distanzlehrens und -Lernens für alle anderen Stufen.

Bis morgen. Bleiben Sie gesund und gut gelaunt.
Ihre und Eure Schulleitung


07. April, 17.10 Uhr

ELTERNBRIEF

Liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler

Ich sitze an meinem Laptop und schreibe Ihnen Elternbriefe, und ich hoffe, dass meine Emails Sie und Euch bei guter Gesundheit und ein wenig unbeschwerter Freude erreichen. Das ist schon ein komisches Gefühl, ohne Sie zu sehen, von Ihnen zu hören; wenn wir uns zu normalen Zeiten jeden Tag treffen dürfen. 

Ich vermisse es, mit Ihnen zu sprechen und Euch zu unterrichten. Und ich denke, dass es meinen Lehrerinnen und Lehrern auch so geht.

Mit diesen Elternbriefen habe ich Sie Schritt für Schritt in Kenntnis darüber gesetzt, was der Staatssekretär Mathias Richter aus dem MSB zu sagen oder anzuweisen hatte. Die nächste SchulMail mit Informationen, wie es für uns weitergehen wird, ist für den 15. April angekündigt. 
 
Bis dahin wissen wir nichts Genaues. Ich vermute, dass nach den Osterferien zunächst der Abiturjahrgang zurück in die Schule gerufen wird, um die verpassten drei Schulwochen in anderer Form nachholen zu dürfen und anschließend ihre Abiturprüfungen abzulegen. Möglicherweise folgen, je nach Lage, in mehreren Schritten weitere Jahrgangsstufen, bis alle Schülerinnen und Schüler wieder anwesend sein werden. Auch die Vorgaben für die Form des Unterrichtens (Anzahl der Schüler, Anzahl der Lehrer) sowie Maßnahmen des Infektionsschutzes in der Schule müssen abgewartet werden.

Was aber im Moment klar zu sein scheint,

  • die Abiturprüfungen werden ab dem 12. Mai geschrieben, die genauen weiteren Termine hat Herr Johnson den Betroffenen mitgeteilt ;
  • alle Schulfahrten bis zum Schuljahresende sind abgesagt worden, die Erstattung von Stornierungskosten wird über die Bezirksregierungen an die Schulen erfolgen,  die Anträge auf Erstattung der Stornierungskosten werden von der Schule per Formular bis zum 15. Mai 2020 gestellt,  die Auszahlungen der Erstattungen werden voraussichtlich am 15. Juni 2020 beginnen;
  • schulische Veranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres wurden abgesagt, sofern es sich um Außerschulische handelt; vielleicht werden schulische Veranstaltungen freigegeben. Das bleibt abzuwarten.

Was auch klar ist, wir werden weiter Distanzlehren und Distanzlernen verbessern, auch für den Fall, dass die Schulschließung nach den Osterferien fortgeführt wird. Wenn Sie kein digitales Endgerät (Tablet, Laptop, Mobiltelefon) für Ihr Kind haben, kontaktieren Sie bitte die Klassenleitung, Jahrgangsstufenleitung oder die Schulleitung. Wir leihen Ihnen für die Zeit des Home-Schooling ein Schulgerät aus. Den Zugang zum Internet müssen Sie kreativ finden, zum Beispiel durch den Hot-Spot eines Smartphones, das WLAN des Freundes oder von Nachbarn.  
 
Ich halte die Verbesserung von Distance-Schooling auch für normale Zeiten für einen wichtigen Schritt in unserer Zeit. Es entlastet für alle Beteiligten die Organisation des Schullebens. IServ könnte für uns diesbezüglich ein Meilenstein werden. 
Es ist motivierend zu sehen, wie schnell Lehrerinnen und Lehrer und Ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, die Lern- und Communityplattform angenommen habt und nutzt. Ihr werdet sicherlich auch ganz schnell herausgefunden haben, was sie so alles kann (vgl. https://iserv.eu/doc/modules/). Vieles erinnert Euch an Bekanntes und erfüllt Euch damit den Wunsch, auch im Schulleben, z.B. Erklärvideos, Messenger, Online-Kalender oder den Vertretungsplan auf einer, nämlich Eurer IServ-App lesen zu können.

Ich wünsche mir, dass Ihr mir davon erzählt, ob Euch IServ in der Zeit des Home-Schooling hilft bzw. geholfen hat; wo es Schwierigkeiten gegeben hat; was wir besser machen können.
Sie, liebe Eltern, werden nach Schulschließung Gelegenheiten haben, mit uns Lehrerinnen und Lehrern über Ihre Eindrücke zu sprechen; und in der Schulpflegschaft und Schulkonferenz über die zukünftige Nutzung zu diskutieren. Ihre Eindrücke beschränken sich zurzeit auf Ihr Beobachten des Umgangs Ihrer Kinder mit IServ; denn Sie werden zunächst weiterhin über den Email-Verteiler angeschrieben.

Wir stehen für Sie und Euch bis dahin bereit, in der Notbetreuung (vgl. Anmeldungsverfahren auf dieser Seite ), in IServ und per Email für Euer Home-Schooling, für Beratung und Problemlösungen und für vieles mehr. Frau Steggewentze ist ebenfalls für Sie und Euch da. Sie erreichen sie im Home-Office wie folgt:
Fon: 0162-2029921 @: steggewentze@goethe-gymnasium.de 

Externe Hilfsangebote sind  
  •  Telefonische Hotline der Düsseldorfer Beratungsstellen  8 – 17 Uhr unter 0211 – 8995334 www.duesseldorf.de/djeb
  • Triple P Online (TPOL) – kostenloser Online-Elternkurs für Eltern in Düsseldorf www.duesseldorf.de/djeb

Liebe Schülerinnen und Schüler, wir werden alle wiederkommen, und darauf freue ich mich. 
Bleibt froh und bleibt gesund.
Schöne Ostertage
Ihr und Euer Schulleiter
Ralf Schreiber


06. April, 12.02 Uhr

Unsere Sozialpädagogin Ines Steggewentze ist bei Gesprächsbedarf auch in den Osterferien unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Mail: steggewentze@goethe-gymnasium.de
Fon: 0162-2029921


03. April, 11.15 Uhr

Seit dem 16. März gibt es an unserer Schule eine Notbetreuung für Ihre Kinder. Auch am Wochenende und in den Osterferien (außer den Feiertagen Karfreitag, Ostersamstag, Ostersonntag und Ostermontag) findet unsere Notbetreuung am Goethe-Gymnasium bei Bedarf statt.

Um diesen Bedarf festzustellen, gilt in den Osterferien, Ihren Betreuungswunsch bis 12 Uhr am Vortag anzumelden. Für diese Anmeldung schreiben Sie eine Email an meinen Kontakt (schreiber@goethe-gymnasium.de). Nur für den Notfall: 0163 60 44301.

Ich bedanke mich für Ihre Zusammenarbeit und wünsche Ihnen erholsame und freudvolle Ostertage.

Bleiben Sie gesund und weiterhin gut gelaunt.

Ralf Schreiber


03. April, 10.24 Uhr

Die Digitalisierung schreitet voran, mobiles Lernen wird Schülerinnen und Schülern leichter gemacht: Ab sofort ist unser IServ-Account mit der Verknüpfung – https://goethe-gymnasium-duesseldorf.schulserver.de/iserv/ – für Lehrer*innen und Schüler*innen geschaltet. Die Zugangsdaten wurden per Email zugestellt.

IServ ist eine an alle Datenschutz-Anforderungen angepasste Kommunikations und Organisationsplattform speziell für Schulen.

Die Einführung dieser Lernplattform ist ein wichtiger und schon lange vor der Corona-Pandemie geplanter Entwicklungsschritt in Hinblick die Digitalisierung in der Bildung an unserer Schule. Nicht nur in der Phase der Schulschließung, sondern auch danach wird selbstverständlich die Verwendung der Lernplattform unser Lernen und Lehren unterstützen und vereinfachen. Die  Schulschließung und die damit verbundene Notwendigkeit, beim Lernen auf Distanz auf digitale Medien zurückzugreifen, hat diesen Schritt lediglich beschleunigt.


28. März, 17.35 Uhr

Lesen Sie hier den Offenen Brief der Ministerin Yvonne Gebauer zur Notbetreuung an die Eltern


27. März, 16.55 Uhr

Die Abiturprüfungen werden laut Presse um drei Wochen verschoben und sollen jetzt zwischen dem 12. und 25. Mai stattfinden. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald es Neues von der Bezirksregierung gibt. In der Zwischenzeit erfahren Sie mehr Details auf der Seite des WDR.


24. März, 17.55 Uhr

Nachtrag zum Eintrag am 23. März:
Ab dem kommenden Wochenende, dem 28./29. März, bieten wir Ihnen auch samstags und sonntags sowie an den Osterferientagen Montag bis  Donnerstag (1. Woche) und Dienstag bis Freitag (2. Woche) die Not-Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr an.  Für diese Ausweitung des  zeitlichen Umfangs gilt es zur Anmeldung Ihres Kindes den folgenden Weg zu nutzen:

Wenn es sich um eine geplante Betreuung handelt, schreiben Sie eine Nachricht per Email an folgende Adresse
schreiber@goethe-gymnasium.de  oder veselka@goethe-gymnasium.de.

Wenn es sich um eine Adhoc-Anmeldung am gleichen Tag handelt, rufen Sie folgende mobile Telefonnummer ab 7.00 Uhr morgens an: Mobil-telefonisch: 0163 6044301 (Ralf Schreiber) oder, wenn niemand erreicht wird, ab 7.30 Uhr: 0173 2670716‬ (Brigitte Veselka).

Der Kontakt zum Sekretariat, Email und Telefon, besteht an diesen Tagen nicht.

Die Notwendigkeit zur Vorlage des Formulars(s.u.) bleibt bestehen.


23. März, 17.12 Uhr

Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. 

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Wenn Sie diese Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, laden Sie sich bitte folgendes Formular herunter und schicken es als Scan oder Foto per Mail an die Schule (gy.lindemannstr@schule.duesseldorf.de).

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Aber: So dringend wir auf die erweiterte Notbetreuung angewiesen sind, so wichtig ist es, dass die Risiken für Lehrkräfte und betreute Kinder bekannt und beherrschbar sind. Vor allem den Eltern kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Wir müssen uns darauf verlassen, dass nur gesunde Kinder in die Notbetreuung kommen. Denn nur die Eltern können gewährleisten, dass ihre Kinder auch außerhalb der Notbetreuung von Infektionsherden ferngehalten werden. 


21. März, 16.13 Uhr

Hier finden Sie alle alten und aktuellen Mitteilungen des Schulministeriums zur Corona-Lage.


20. März, 10.52 Uhr 

Weil der Schulserver zur Zeit häufig überlastet ist, verwenden Sie bitte folgende Adressen, wenn Sie sich an die Schulleitung wenden möchten:

schreiber@goethe-gymnasium.de, veselka@goethe-gymnasium.de.

Das Sekretariat ist Mo-Fr in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr besetzt.


19. März, 9.22 Uhr 

Unterricht ruht bis zum Beginn der Osterferien
Das Goethe-Gymnasium ist ab dem 16. März bis zum Beginn der Osterferien wie auch alle anderen Schulen des Landes NRW durch die Landesregierung geschlossen worden. Ausnahmen werden nach Absprache mit dem Gesundheitsamt auf den bekannten Kommunikationswegen (siehe unten) bekannt gegeben.

Not-Betreuungsangebot
Ab Mittwoch, dem 18.03.2020, gilt, dass die Schulen zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen (z.B. Krankenhäusern) eine Notbetreuung insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 vorhalten müssen. Jede Schule organisiert diese Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler. Durch die allgemeine Weisung des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) vom 13.03.2020 sind die Schulräume für eine solche Notbetreuung weiterhin geöffnet.

Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen. Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie.

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

Q2 – Abitur 2020
Vorbereitung der Q2-Schülerinnen und Schüler (S´uS) auf die Abiturprüfungen: Die Kommunikation zwischen Kurslehrerin, bzw. Kurslehrer und Schülerin und Schüler zur Übermittlung von Inhalten, Aufgaben, Arbeitsmaterialien, Klausurrückmeldungen, Quellen etc. finden per Mail, offenen Dokumenten, Lernplattformen, Videokonferenzen oder ähnlichen Kanälen statt.

Informationsveranstaltung zu den Abiturmodalitäten für SuS’ der Q2 gem. VV zu §32 APO-GOSt: Die Bezirksregierung sieht hier eine Übermittlung aller relevanten Informationen zum Ablauf und Verfahren der Abiturprüfung gem. §§20-38 APO-GOSt. Teil 2 – Ordnung der Abiturprüfung (z.B. Rücktritt, Erkrankung, Vorgehen bei Täuschungshandlungen usw.) auf elektronischem Wege als Mittel der Wahl. Die SuS’ sollen hier ein noch von der oberen Schulaufsicht zur Verfügung zu stellendes Schreiben in unterschriebener Form zeitnah an die Schule zurücksenden.

Q1 und EF
Bis zum Ende der Osterferien finden keine schriftlichen Leistungsüberprüfungen statt. Die Kommunikation zwischen Kurslehrerin, bzw. Kurslehrer und Schülerin und Schüler zur Übermittlung von Inhalten, Aufgaben, Arbeitsmaterialien, Klausurrückmeldungen, Quellen etc. geschieht per Mail, offenen Dokumenten, Lernplattformen, Videokonferenzen oder ähnlichen Kanälen.

Kommunikations- und Informationswege
Informationen während der Schulschließung werden Ihnen auf der Homepage und in Elternbriefen bereit gestellt. Der Elternbrief wird Ihnen über den Pflegschaftsverteiler zugestellt. Für den Fall, dass Sie für Ihre Pflegschaft keine Email-Adresse hinterlegt haben, holen Sie dies bitte nach. Ihre Daten werden geschützt; sie dienen ausschließlich schulischen Zwecken.

Folgende Kommunikationswege bietet die Schule Ihnen täglich an:

  • Email: gy.lindemannstr@schule.duesseldorf.de  (Sekretariat); schreiber@goethe-gymnasium.de (Schulleiter); veselka@goethe-gymnasium.de, Nachname@goethe-gymnasium.de (Lehrerinnen und Lehrer; vgl. Webseite)
  • Telefon: 0211-8923 351 (Sekretariat, Präsenzdienste) von 8.00 bis 13.00 Uhr; 0163 6044301 (Schulleiter)

Lehren und Lernen zu Hause – Studientage / Prüfungen
Q1
: Die für Montag, den 16. März, geplante Klausur der Q1 in den Fächern Philosophie und Religion wird verlegt; Informationen über weitere Klausuren folgen.
EF: Die für Montag, den 23. März, geplante Klausur in Spanisch entfällt.
Jg. 5-9: sämtliche Klassenarbeiten und sonstige Lernerfolgskontrollen bis zu den Osterferien werden ausgesetzt.

Das Ruhen des Unterrichts entbindet die Schulleitung und die Lehrkräfte nicht von ihren Dienstpflichten. Aus Gründen des Infektionsschutzes erfüllen die Lehrerinnen und Lehrer ihre Dienstpflicht überwiegend von zu Hause. Schülerinnen und Schüler werden die unterrichtsfreie Zeit als Studientage zum Lernen nutzen. Schülerinnen und Schüler der SI erhalten über die Klassenverteiler ihre Materialien. Zum Lernen notwendige Materialien, die im Schließfach der Schule liegen, dürfen ab Dienstag (17.03.) abgeholt werden. Schülerinnen und Schüler der SII werden von ihren Kurslehrerinnen und Kurslehrern kontaktiert und mit Aufgaben versorgt.

Schülerinnen und Schüler, die ihren Email-Kontakt bislang nicht an die Kurslehrerin oder den Kurslehrer weitergereicht haben, sollten dies umgehend nachholen. (vgl. Email-Kontakte auf unserer Homepage)

Alle uns bekannten Informationen  des Ministeriums können Sie jederzeit hier abrufen.

Alle geplanten Veranstaltungen fallen natürlich ebenfalls aus. Über Nachholtermine wird rechtzeitig informiert.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, bleiben Sie gesund und haben Sie Vertrauen, dass alle entstandenen und entstehenden Umstände nicht zu Ihrem Nachteil interpretiert werden. Wir halten Sie aktuell. Bis bald in unserer Schule.