Rechtskunde-AG

Seit 2013 wird am Goethe-Gymnasium in Düsseldorf ab der 9. Klasse Rechtskundeunterricht im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft erteilt, an der ca. 15-20 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Arbeitsgemeinschaft umfasst 12 Doppelstunden und findet i.d.R. im ersten Halbjahr statt. Der rechtskundliche Unterricht wird z.Zt. von der Vorsitzenden Richterin am Landgericht, Sylvia Baumeister, durchgeführt.

Ziele des rechtskundlichen Unterrichts

sind den Schülerinnen und Schülern in Ergänzung des Sozialkundeunterrichts elementare Kenntnisse, insbesondere aus den Rechtsgebieten des Strafrechts, Zivilrechts, Arbeits- und Sozialrechts sowie Verwaltungsrechts, zu vermitteln, die ihre Interessen und ihren Erfahrungsbereich berühren. Sie sollen dabei auch lernen, dass durch das Recht Staat und Gesellschaft gestaltet werden und der soziale Frieden gesichert wird. So soll der Rechtsfremdheit entgegengewirkt und der Wert einer friedensstiftenden Schlichtung nahegebracht werden sowie die Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktregelungen.

Ferner sollen sie sich mit dem Thema der Fremdenfeindlichkeit und des (Rechts-) Extremismus befassen und deren Ursachen erkennen und die Notwendigkeit des aktiven Schutzes aller Bürgerinnen und Bürger durch die staatlichen Organe und eines entschlossenen Entgegentretens aller. 

 

Gegenstände des Unterrichts sind  vor allem:

  • Das Strafrecht als Antwort der Gesellschaft auf tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes Handeln und die in Betracht kommenden Sanktionen sowie die grundlegenden verfahrensrechtlichen Rechte der Bürgerinnen und Bürger, der Verlauf einer Hauptverhandlung und der Sinn der Strafe und die Bedeutung des Strafvollzuges.
  • Das Zivilrecht als Regelung der Rechtsbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander, insbesondere Rechts- und Handlungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger und die Rechtsfolgen eigenen Handelns wie Verträge, Unterschied von Eigentum und Besitz sowie Deliktshaftung.
  • Das Arbeits- und Sozialrecht als Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber – und Arbeitnehmerseite, insbesondere Abschluss und Inhalt von Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Kündigungs- und Jugendarbeitsschutz.
  • Das Verwaltungsrecht als Regelung der Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat mit seinen Behörden, vor allem Fragen der Eingriffs- und Leistungsverwaltung und der Grundrechte.

 

Zur Vermittlung des Stoffes ( Methode )

  • baut der Unterricht soweit wie möglich auf Fällen und Beispielen aus dem Lebens- und Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler auf. Auf die Anschaulichkeit des Unterrichts wird geachtet, insbesondere durch Einsatz von Videofilmen, Tafelbildern, Grafiken, Broschüren des Justizministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen u.a.
  • nehmen die Schülerinnen und Schüler in der Regel an einer Hauptverhandlung eines Strafgerichts nach vorheriger gründlicher Vorbereitung durch die Lehrkraft teil. Eine anschließende Aussprache mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowie dem erkennenden Richter bzw. den Richtern wird angestrebt und wurde in der Vergangenheit auch erreicht.