Rechtskunde-AG
Seit 2013 wird im Goethe-Gymnasium in Düsseldorf in der 9. Klasse Rechtskundeunterricht im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft erteilt, an der 15 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Arbeitsgemeinschaft umfasst 12 Doppelstunden und findet i.d.R. im ersten Halbjahr statt. Der rechtskundliche Unterricht wird z.Zt. von dem Vorsitzenden Richter am Landgericht i.R. , Herrn Scheibe, durchgeführt.
Ziele des rechtskundlichen Unterrichts
sind den Schülerinnen und Schülern in Ergänzung des Sozialkundeunterrichts elementare Kenntnisse, insbesondere aus den Rechtsgebieten des Strafrechts, Zivilrechts, Arbeits- und Sozialrechts sowie Verwaltungsrechts, zu vermitteln, die ihre Interessen und ihren Erfahrungsbereich berühren .Sie sollen dabei auch lernen, dass durch das Recht Staat und Gesellschaft gestaltet werden und der soziale Frieden gesichert wird. So soll der Rechtsfremdheit entgegengewirkt und der Wert einer friedensstiftenden Schlichtung nahegebracht werden sowie die Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktregelungen.
Ferner sollen sie sich mit dem Thema der Fremdenfeindlichkeit und des (Rechts- ) Extremismus befassen und deren Ursachen erkennen und die Notwendigkeit des aktiven Schutzes aller Bürgerinnen und Bürger durch die staatlichen Organe und eines entschlossenen Entgegentretens aller.
Gegenstände des Unterrichts sind vor allem:
- Das Strafrecht als Antwort der Gesellschaft auf tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes Handeln und die in Betracht kommenden Sanktionen sowie die grundlegenden verfahrensrechtlichen Rechte der Bürgerinnen und Bürger , der Verlauf einer Hauptverhandlung und der Sinn der Strafe und die Bedeutung des Strafvollzuges.
- Das Zivilrecht als Regelung der Rechtsbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander, insbesondere Rechts- und Handlungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger und die Rechtsfolgen eigenen Handelns wie Verträge, Unterschied von Eigentum und Besitz sowie Deliktshaftung.
- Das Arbeits- und Sozialrecht als Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber – und Arbeitnehmerseite, insbesondere Abschluss und Inhalt von Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Kündigungs- und Jugendarbeitsschutz.
- Das Verwaltungsrecht als Regelung der Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat mit seinen Behörden, vor allem Fragen der Eingriffs- und Leistungsverwaltung und der Grundrechte.
Zur Vermittlung des Stoffes ( Methode )
- baut der Unterricht soweit wie möglich auf Fällen und Beispielen aus dem Lebens- und Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler auf. Auf die Anschaulichkeit des Unterrichts wird geachtet, insbesondere durch Einsatz von Videofilmen, Tafelbildern, Grafiken, Broschüren des Justizministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen u.a.
- nehmen die Schülerinnen und Schüler in der Regel an einer Hauptverhandlung eines Strafgerichts nach vorheriger gründlicher Vorbereitung durch die Lehrkraft teil. Eine anschließende Aussprache mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowie dem erkennenden Richter bzw. den Richtern wird angestrebt und wurde in der Vergangenheit auch erreicht.
Basiskurs Rechtskunde für junge Flüchtlinge/Migranten
Wir freuen uns, dass im Goethe-Gymnasium seit dem 1. Schulhalbjahr 2016 in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landgericht Düsseldorf ein „Basiskurs Rechtskunde“ für junge Flüchtlinge / Migranten eingerichtet werden konnte, um die jungen Flüchtlinge kurz und kompakt in sechs bis acht Doppelstunden mit den Grundlagen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland bekannt/vertraut zu machen,
Die Inhalte des Basiskurses orientieren sich an dem „Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und umfassen insbesondere Folgendes:
- die Grundrechte ( insbesondere Art. 1-6 GG ):
- Schutz der Menschenwürde
- Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf körperliche Unversehrtheit
- Gleichberechtigung
- Glaubensfreiheit
- Meinungsfreiheit
- Schutz von Ehe und Familie
- Staatsbürgerliche Pflichten zur Wahrung des Gemeinwohls
- Grundgesetz als Grundlage und Abbild der Werteordnung in der Bundesrepublik Deutschland
- Grundprinzipien der demokratischen Staatsordnung
- Rechtsstaatlichkeit ( u.a. Gewaltenteilung, Rechtsschutz, Rechtsweg )
- Demokratie ( u.a. Rolle des Volkes, Mehrheitsprinzip )
Die genaue inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts bleibt – orientiert an den o.g. Aspekten- dem Rechtkundelehrer überlassen, der bei der Ausgestaltung des Unterrichts die konkreten Bedürfnissen und Fragen der jungen Flüchtlinge/ Migranten Rechnung berücksichtigen wird mit der persönlichen Erfahrungen und Schwierigkeiten .